AGB`S
- Aufträge und Bestellungen werden nur aufgrund nachstehender Bedingungen angenommen und ausgeführt. Etwaige abweichende Bedingungen des Käufers gelten nur, wenn sie vom Verkäufer ausdrücklich schriftlich anerkannt sind. Gegenteilige Vereinbarungen in den einzelnen Punkten berühren die Gültigkeit der übrigen Vereinbarung nicht. Geringfügige Mehr- oder Mindermengen müssen vom Käufer akzeptiert werden Mündliche oder telefonische Nebenabreden haben ohne schriftliche Bestätigung keine Gültigkeit.
- Preise sind freibleibend. Maßgeblich sind die Listenpreise des Käufers am Tage der Lieferung.
- Der Liefertermin ist unverbindlich. Er wird vom Verkäufer nach Möglichkeit eingehalten. Eine Überschreitung des Liefertermins, gleich aus welchem Rechtsgrund, berechtigt den Käufer nicht, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz zu verlangen.
- Die Lieferung erfolgt ab Lager des Verkäufers auf Gefahr des Käufers und auf dessen Rechnung (unfrei).
- Beanstandungen jeglicher Art und Mängelrügen hinsichtlich der Beschaffenheit werden nur dann berücksichtigt, wenn sie sofort nach Empfang der Ware schriftlich erfolgen, spätestens binnen einer Woche Handelsüblich zu duldende Abweichungen z.B. in Farbton, Form, Position und fertigungsbedingte, Abänderung des Logos, Gewicht etc. gelten nicht als Mängel. Erfolgt die Mängelrüge rechtzeitig und wird sie von Verkäufer anerkannt, so ist dieser verpflichtet, nach seiner Wahl entweder den mangelhaften Kaufgegenstand zurückzunehmen und dem Käufer den Kaufpreis zu erstatten oder gleichartige, mangelfreie Ware zu liefern oder den mangelhaften Kaufgegenstand nachzubessern. Darüber hinausgehende Ansprüche des Käufers, gleich welcher Art, sind ausgeschlossen. Garantieleistungen erfolgen nur in dem Umfang, den der Hersteller des Kaufgegenstandes mit dem Verkäufer vereinbart hat.
- Eine Aufrechnung oder ein Zurückbehaltungsrecht des Käufers, gleich aus welchem Rechtsgrunde, ist ausgeschlossen.
- Die Zahlungsbedingungen lauten wie folgt:
Erstauftrag durch Neukunden per Nachname. Bei Zahlung innerhalb 8 Tagen nach Rechnungsausstellung ist der Käufer berechtigt 2 % Skonto abzuziehen. Innerhalb 30 Tagen erfolgt die Zahlung ohne jeden Abzug. Bei Rechnungen unter € 100,00 Wert wird eine Bearbeitungsgebühr berechnet. Im Verzugsfall werden alle aus der Geschäftsverbindung entstandenen Forderungen des Verkäufers sofort zur Zahlung fällig. Stundungen gelten als widerrufen. Sämtliche Wechselverbindungen des Käufers gegenüber dem Verkäufer sind sofort zur Zahlung fällig. Der Verkäufer ist berechtigt, Verzugszinsen in der von seiner Hausbank für Kontokorrentkredit geforderten Höhe zu berechnen. Weitere Schadensersatzansprüche sind vorbehalten. Sämtliche Spesen gehen zu Lasten des Käufers. - Die Lieferung der Waren erfolgt unter Eigentumsvorbehalt gemäß § 455 BGB unter den nachstehenden Bedingungen: Die Ware bleibt bis zur vollen Bezahlung sämtlicher - auch künftig entstehender - Forderungen, einschließlich Kosten und Zinsen aus der Geschäftsbeziehung, Eigentum des Verkäufers. Der Käufer ist zum Weiterverkauf oder einer sonstigen Weiterveräußerung der Vorbehaltsware nur nach Einholung der Zustimmung des Verkäufers und nur nach Nennung des Erwerbers berechtigt. Im Falle der Weiterveräußerung tritt der Käufer seine Forderungen einschließlich etwaiger Sicherheiten aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware bereits jetzt unwiderruflich an den Verkäufer ab, der die Abtretung abnimmt. Der Verkäufer ist jederzeit berechtigt, diese Zessionen offenzulegen und die Forderungen einzuziehen, und zwar bis zur Höhe des Wertes der jeweiligen Forderung des Verkäufers aus der gesamten bisherigen Geschäftsverbindung. Der Käufer ist zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware, bzw. die hieraus entstehenden Forderungen nicht befugt. Zugriffe Dritter auf die Vorbehaltsware hat der Käufer dem Verkäufer unverzüglich anzuzeigen, widrigenfalls er für jeden dem Verkäufer daraus entstehenden Schaden haftet. Mit der vollständigen Bezahlung aller Forderungen des Verkäufers aus der Geschäftsverbindung, einschließlich Kosten und Zinsen geht das Eigentum an der Vorbehaltsware auf den Käufer über.
- Im kaufmännischen Verkehr gilt Oberstdorf, Deutschland, für aus alle dem geschlossenen Vertrag entstehenden Streitigkeiten als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart, sofern nicht nichtvermögensrechtliche Ansprüche betroffen sind, die den Amtsgerichten ohne Rücksicht auf den Wert des Streitgegenstandes zugewiesen sind oder durch Gesetz ein anderer ausschließlicher Gerichtsstand vorgeschrieben ist. Dies gilt auch, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat.
Stand: 11.03.2014
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